ÖGFA_Vortrag: Umgang mit Widmungsgewinnen und Widmungsverlusten - Arthur Kanonier, Wien
VortragWährend in der örtlichen Raumplanung bei Rückwidmungen der planungsrechtliche Umgang mit allfälligen Vermögensverlusten vergleichsweise klar erscheint, zeigt der Umgang mit möglichen Widmungsgewinnen eine ausgesprochen schillernde Praxis.
Vor dem Hintergrund knapper Gemeindebudgets erfolgen Umwidmungen in Bauland nicht mehr – wie bisher – so, dass Widmungsgewinne allein den Grundeigentümern zufallen, sondern die Gemeinden suchen nach unterschiedlichen Lösungen, an den durch Umwidmungen bewirkten Wertsteigerungen zu partizipieren.
Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung der Gemeinden an allfälligen Wertsteigerungen durch Umwidmungen sind im österreichischen Raumordnungsrecht freilich nur schwach ausgeprägt. Auch wenn für Planungsbehörden ein Planwertausgleich – die Investoren beteiligen die öffentliche Hand an den Widmungsgewinnen insofern, als sie
beispielsweise die Errichtung von Kindergärten oder Schulen freiwillig übernehmen – von großem Interesse ist, sind die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Planwertausgleiche erst zu schaffen.
Die rechtlichen Grenzen für die Abschöpfung von Widmungsgewinnen sind jedenfalls durch verfassungsrechtliche Grundsätze bestimmt, wobei – vor allem in praktischen Anwendungsfällen – „die Gefahr des Rechtsmissbrauchs und eines Verkaufs von Baulandwidmungen“ besteht. Es ergibt sich demzufolge ein Spannungsfeld zwischen „Ausverkauf
von Hoheitsrechten und öffentlichen Interessen“ einerseits, und einer „fairen Beteiligung der öffentlichen Hand an erheblichen Wertsteigerung“ andererseits, das es durch rechtskonforme,
nachvollziehbare und transparente Ausgleichmodelle aufzulösen gilt.
Text: Arthur Kanonier
Arthur Kanonier
Studiendekan für die Studienrichtung „Raumplanung und Raumordnung“ an der TU Wien, Ass.-Prof. am Fachbereich für Rechtswissenschaften im Department für Raumplanung an der TU Wien. Arbeitsschwerpunkte: Planungsrecht, insb. internationales, nationales sowie landesspezifisches, regionales und .rtliches Raumordnungsrecht, Bau- und Anlagenrecht, insb. baurechtliche Verfahren und Wechselwirkungen zu planungsrechtlichen Bestimmungen; Planungspolitik und Wechselwirkung zwischen Planungsrecht und raumordnerischer Praxis