Spendenaufruf Rechtsanwaltskosten
Initiative HeumarktDer jahrelange Kampf um eine dem Ort angemessene Bebauung am Wiener Heumarkt, in dem die ÖGFA mit zahlreichen anderen baukulturell engagierten Institutionen kooperiert, ist in eine neue Phase getreten:
Trotz eines von der Republik Österreich mittlerweile in nationales Recht umgesetzten EuGH-Urteils von 2023, das für Städtebauvorhaben wie das Projekt am Heumarkt bestimmt, bei der Entscheidung über die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) die Lage in einer Welterbezone als wesentliches Kriterium zu berücksichtigen, hat die Stadt Wien seit September für mittlerweile drei Projektvarianten beschieden, dass keine UVP notwendig sei. Dagegen haben Anrainer, unterstützt von Vereinen wie der Initiative Stadtbildschutz und der Alliance for Nature vor dem Verwaltungsgerichtshof Einspruch erhoben.
Das Projekt sieht in allen Varianten nach wie vor einen Abbruch des Hotel Intercontinental und drei Neubauvolumen vor, wovon zwei das bestehende Hotel um 10-12 Meter und mehr überschreiten. Alle nach den Regeln der Welterbekonvention der UNESCO durchgeführten Überprüfungen der verschiedenen Projektvarianten haben bisher ergeben, dass sie nicht welterbeverträglich wären, weshalb Wien weiterhin auf der Roten Liste der UNESCO ist. Eine UVP würde somit mit höchster Wahrscheinlichkeit gegen das Projekt ausfallen. Daher setzt die Stadt Wien in Verband mit dem Investor alles daran, eine UVP zu verhindern um möglichst rasch einen Baubescheid auszustellen.
Der Streitfall vor dem Verwaltungsgerichtshof wird Rechtsanwaltskosten mit sich bringen, die aus den Mitteln der beteiligten Vereine alleine nicht getragen werden können.
Daher ruft die ÖGFA, aus Solidarität mit diesen Vereinen um Spenden auf folgendes Konto auf:
Konto |
AT31 2081 5232 0001 9489 |
lautend auf |
Initiative Stadtbildschutz |
Adresse |
Feldmühlgasse 13/2, 1130 Wien |
Verwendungszweck |
Heumarkt |