Haus St. / S.
Konrad Schermann; 1998; WE3400 Klosterneuburg, Heblinggasse 15Open House: 15.00 - 19.00 h
ArchitekturtageErreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Dostupnost prostredníctvom MHD: Autobus Haltestelle (zastávka) Bhf. Weidling, dann zu Fuß: Weidlingerstraße - Bertholdstr. - Erzherzog Rainer Str. - Andreas Hofer Str. - Zierergasse - Heblingstrasse 15 (ca 10 min).
Kapazität / Kapacita: ca. 6 Personen / osôb.
MOTIVATION
Ziel war die Planung eines 1- Familienhauses für eine 4 - köpfige Familie mit integrier-ter, aber eigenständig benützbarer Gästeeinheit. Zusätzlich wurden ein Arbeits- und Bibliotheksraum, ein großzügiger Sauna- und Fitnesbereich, ein kleiner Wintergarten und ein Biotop gewünscht.
Das Grundstück im Sachsenviertel in Klosterneuburg ist ca. 60 m lang, 14 m breit und fällt leicht nach Nordosten ab. In Richtung Süden sieht man die Weidlinger Weinberge, nordöstlich über die Dächer der Lothringer Straße ins Donautal.
Die umliegende Verbauung reicht von kleinen Schreber- und Weingärtenhäusern der Zwanzigerjahre, langweiligen Zweitwohnsitzen der Siebziger bis zu 3-geschoßigen Villen der Jahrhundertwende.
Der Bebauungsplan verlangt eine offene Bauweise mit 3 m seitlichem Bauwich. Bau-klasse I - II ist ausgewiesen.
Ein vorliegendes Ortsbildgutachten empfahl eine 1-geschoßige Bebauung mit Sattel-dach.
Es gab eine Planung eines Klosterneuburger Baumeisters die dem Ortsbildgutachten entsprach. Um die notwendigen Flächen unterzubringen, sah diese einen Dachboden-ausbau mit den üblichen Gaupen vor. Da die Bauherren jedoch ausdrücklich keine Dachgeschoßräume mit oft hinderlichen Dachschrägen wünschten, andrerseits das Raumprogramm 1-geschoßig nur mit sehr hohen Außenwandanteilen und großen Erschließungsflächen realisierbar gewesen wäre, erbaten sie bei der örtlichen Baupoli-zei die prinzipielle Genehmigung einer 2 - geschoßige Bebauung. Ein örtlicher Architekt, den Konflikt mit dem Bauamt und den Nachbarn befürchtend riet zur Einhaltung des Ortsbildgutachtens. So traten sie an mich als ortsfremden Architekten, der keinerlei "örtliche Verbindlichkeiten" berücksichtigen mußte, heran, die Planung zu übernehmen.
Als Lösung schlugen wir einen schmalen, länglichen, 2-geschoßigen Baukörper, der sich mit einem breitgelagertem 1-geschoßigem Körper verklammert vor. Der so entste-hende L-Typ schafft zusätzlich einen intimen Gartenbereich. Durch Abrücke von der Heblinggasse wurden so die Freiflächen in einen mehr öffentliche Vorbereich mit Biotop, dem oben erwähntem Gartenbereich mit abgesenktem und damit sichtgeschützem Hof, der dem Fitness- und Saunabereich zugeordnet ist und einem privatem Gartenbereich hinter dem Haus gegliedert.
KONSTRUKTION
Ursprünglich schlugen wir eine Holztafelleichtbauweise über einem Stahlbetonkeller vor. Die bauphysikalische Durchrechnung ergab bei der Schmalheit des Baukörpers und der vom Bauherren ausdrücklich gewünschten großzügigen Verglasung jedoch einen Mangel an speicherwirksamen Bauteilen. Um unnötig komplexe Sonnenschutzmasnah-men zu vermeiden und mit einfachsten Mitteln ein gutes Raumklima zu schaffen wech-selten wir im Außenwandbereich zu 25 cm Hochlochziegelmauerwerk mit 10 cm Wär-medämmung und hinterlüfteter Holztafel-
und Faserzementplattenverkleidung. Nur die zum Gartenhof gelegene Außenwand mit dem größten Glasanteil blieb in Leichtbauweise.
Zuguterletzt soll nicht unerwähnt bleiben, daß die örtliche Baubehörde durchaus kooperativ war und sich unseren Argumenten anschloß. Ein zweites Ortsbildgutachten wurde erstellt und daraufhin die Baugenehmigung erteilt.
Vom etwas langwierigem Procedere abgesehen, zahlt sich ein konsequentes und fun-diertes Beharren doch manchmal aus.