Helmut-Richter-Schule am Kinkplatz
Bericht zum Workshop am 23.10.2019, TU Wien
Präambel:
Am 23.10.2019 veranstalteten die ÖGFA und die ZV in den Räumen der TU Wien einen Fachworkshop zu Sanierung und Nutzung der Helmut Richter Schule am Kinkplatz. Motiviert wurde diese Initiative durch folgende Ausgangslage:
- In Fachkreisen besteht unbestrittener Konsens, dass das Gebäude ein herausragendes Beispiel für die österreichische Architektur des ausgehenden 20. Jahrhunderts darstellt, eines der wenigen auch international anerkannten Beispiele der High-Tech-Architektur in Österreich und das Aushängeschild des Wiener „Schulbauprogramms 2000“
- Eine Gefährdung des Gebäudes besteht durch mittlerweile über drei Jahre dauernden Leerstand, mangelnde Erhaltungsmaßnahmen bereits in den Jahren davor, punktuelle Bauschäden, sowie durch im Sommer 2019 verübten Vandalismus.
- Für die Gemeinde Wien hat vor dem Sommer 2019 Stadtrat Czernohorsky verkündet, dass die Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes zwar erkannt wird, aber keine Absicht besteht, das Gebäude weiter als Schule zu nutzen; Das Gebäude wurde in die Zuständigkeit des Wohnbauressorts übergeben (Stadträtin Gaal). Die angekündigte Suche der Stadt Wien nach alternativen Nutzungen für das Gebäude verlief bisher nach derzeitigem Informationsstand ergebnislos.
- Eine seitens der Fachwelt im letzten Sounding-Board geforderte vertiefende, zielorientierte Nutzungs- und Sanierungsstudie wurde von der Stadt Wien nicht für notwendig erachtet.
- Das Letztgutachten von BM Ribarich kommt zu gegenüber den Erstgutachten (Werkraum Wien, KPPK/Hoppe) wesentlich höheren Kosten, deren Zustandekommen aufklärungsbedürftig ist.
- Das Bundesdenkmalamt hat ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet, wobei die Abschätzung der Tiefe der für die Instandsetzung notwendigen Eingriffe und ggf. Veränderungen einen entscheidenden Faktor darstellt (§1 DMSG, s.u.).
Der Workshop verfolgte ausdrücklich nicht das Ziel, einen Ersatz für die weiterhin dringend notwendige, vertiefende und zielorientierte Nutzungs- und Sanierungsstudie zu liefern. Er sollte vielmehr folgende Ziele erreichen:
- Konsens unter den beteiligten Expert*innen über den Gebäudezustand und die grundsätzliche Sanierbarkeit des Gebäudes;
- Konsens über die Objektivierbarkeit der kolportierten Gebäudemängel und Nutzungsprobleme (Überhitzung, Akustik, Undichtheit, Wärmeverluste, usw.)
- Konsens über die Beurteilung eines möglichen Denkmalschutzes
- Grundsätzliche Aussagen über die konkreten architektonischen Qualitäten des Gebäudes und seiner Teile;
- Konsens über die Vertretbarkeit von Eingriffen bzw. eine vorstellbare/vertretbare Eingriffstiefe;
- Klarheit über die divergierenden Aussagen und Schlussfolgerungen bzw. Kostenansätze der Sanierungsgutachten;
- Abschätzung der unbedingt notwendigen Erhaltungsmaßnahmen
- Feststellung eines möglichen/anstrebenswerten Nutzungsspektrums;
- Abschätzung der Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit von möglichen/anstrebenswerten Nutzungsszenarien und unter Erhaltung der architektonischen Qualitäten des Gebäudes;
- Abschätzung eines möglichen Kostenrahmens für diese Maßnahmen/Szenarien
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